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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Als Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen

15.03.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerscheinneulinge zahlen für eine Kfz-Versicherung kategorisch die höchsten Beitragssätze. Doch selbst bei fehlender Fahrpraxis gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Das erste eigene Auto ist etwas ganz Besonderes. Doch zusätzlich zum Anschaffungspreis ist der Start in die mobile Unabhängigkeit mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Über die Höhe der laufenden Kosten entscheidet dabei nicht zuletzt der Beitrag für die Kfz-Versicherung. Ausgerechnet Führerscheinneulinge, in aller Regel junge Menschen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten, werden von den Versicherungskonzernen ordentlich zur Kasse gebeten. Hintergrund ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), ein jedem Versicherungsnehmer zugeordneter Indikator für unfallfrei gefahrenen Jahre – und maßgeblich für den individuellen Versicherungstarif. Die Kalkulation: Je länger ein Kunde die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch nimmt, desto günstiger die Beiträge. Für Fahranfänger hat dieses System einen entscheidenden Haken: Weil sie statistisch als überdurchschnittlich unfallgefährdet gelten, stufen Versicherungen frischgebackene Führerscheinbesitzer in die niedrigste SF-Klasse ein. In der Konsequenz zahlen sie in den ersten Jahren am Steuer die höchsten Beitragssätze. Für viele junge Menschen bedeutet dies eine zusätzliche Hürde bei der ohnehin kostspieligen Investition in ein eigenes Fahrzeug. Doch es gibt Möglichkeiten, auch zum Beginn der Fahrkarriere bessere Konditionen zu erwirken. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Problematik und nennt zwei Lösungen: „Die günstigste Option für Fahranfänger ist eine Kfz-Versicherung über die Eltern. Besitzen diese bereits ein Fahrzeug, kann das Auto des Kindes als Zweitwagen laufen.“ Den Eltern entstünden dadurch keinerlei Nachteile, auch die mühsam erfahrene SF-Klasse bleibt unberührt. „Der Nachwuchs hingegen spart so schnell einige hundert Euro“, so #userInhaber#. Eine andere Form der Entlastung beginnt schon mit der Führerscheinausbildung: „Wer den Führerschein mit 17 absolviert (BF17), kann bis zur Volljährigkeit unter Aufsicht einer Begleitperson bereits ausgiebig Fahrpraxis sammeln,“ erklärt #userInhaber#. „Dieses Modell verringert nicht nur nachweislich das Unfallrisiko, auch viele Versicherungen honorieren den Vorsprung an Erfahrung durch Einstufung in eine höhere SF-Klasse“. Indes ist #userInhaber# bemüht, den eigenen Schützlingen auch abseits des Straßenverkehrs etwas mit auf den Weg zu geben, und rät eindringlich dazu, vor Abschluss einer Kfz-Versicherung möglichst viele verschiedene Angebote einzuholen und sorgfältig zu prüfen. „Bei Verträgen steckt der Teufel schließlich bekanntermaßen meist im Detail.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. Gordon Lietsch von der Fahrschule Lietsch hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so Gordon Lietsch. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint Gordon Lietsch. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Gordon Lietsch jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 04522-508711 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Lietsch, Rodomstorstr. 12, 24306 Plön.

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