Fahrerlaubnis für: |
1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), auch mit Anhänger. 2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), auch mit Anhänger. |
Voraussetzungen: | Mindestalter 16 Jahre Vorbesitz Fahrerlaubnis: keine eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L |
Anmerkung |
Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h fahren. |
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